Nichts läge mir ferner, als die Integrität des Schweizer Rechtssystems, ja der Schweizer Behörden im Allgemeinen in Frage zu stellen. Genauso wenig, und das möchte ich betonen, geht es darum, die Interessen von Kriminellen, Verbrechern oder Staatsfeinden, die meiner Meinung nach, insbesondere in einer Demokratie und gerade in diesen schweren Zeiten gerecht und vorbildhaft bestraft gehören, zu vertreten. Dennoch hat mich das, was ich in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung WOZ gelesen habe, einigermassen irritiert, auch wenn ich vielleicht, und das möchte ich nicht unerwähnt lassen, etwas nicht ganz richtig verstanden habe, weswegen ich aber – Gott und Verfassung sei Dank – in einer freien Gesellschaft nicht angegangen werden kann. Jedenfalls stand in dem Bericht, um wieder auf das Thema zurückzukommen, dass Sans-Papiers, also Personen, die illegal über Jahre in der Schweiz wohnen und arbeiten, vom Migrationsamt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden, nachdem sie einen Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung gestellt haben und dieser bestätigt wurde. Zwar beendet das Migrationsamt das Leben in der Illegalität, setzt aber gleichzeitig eine Strafuntersuchung in Gange. Wer ein solches, wie es im Amtsjargon heisst, Härtefallgesuch stellt, hat glaubhaft darzulegen, wie er die Zeit in der Illegalität bestritten, wo er gewohnt und gearbeitet hat. Soweit so gut und verständlich, denn ich denke, es ist den Schweizer Behörden gerade im Zusammenhang mit Terrorismusbekämpfung nicht zu verübeln, wenn sie wissen wollen, mit wem sie es zu tun haben, denn – und ich bin der Letzte, der das bestreiten würde: Die Sicherheit des Schweizer Volkes geht selbstverständlich vor. Nun aber wieder zurück zu diesem Artikel, der mich, und ich hoffe natürlich zu Unrecht, etwas wankelmütig hat werden lassen: Das Migrationsamt erstellt also ein Dossier zur Person, das unter Mitwirkungpflicht des Betroffenen entstanden ist und leitet dieses an die Staatsanwaltschaft weiter, die dann ein Strafverfahren eröffnet - einerseits gegen den beim Migrationsamt Vorstelligen wegen illegalen Aufenthaltes, andererseits aber auch gegen Personen, die dem vormals Illegalen mit Arbeit oder Obdach unterstützt haben. Und da muss ich mich, bei allem Glaube an Recht und Ordnung, doch fragen, ob wir nicht etwas übers Ziel hinausschiessen. Sicherlich, und das möchte ich auf keinen Fall kleinreden, die Person hat sich vielleicht über Jahre illegal in der Schweiz aufgehalten, ja, was wahrscheinlich ist, sogar schwarz gearbeitet, was natürlich, versteht sich, eine Straftat ist. Ich frage mich aber, ob es der Sache dienlich ist, wenn wir Leute, die beabsichtigen, aus der Illegalität hinüber in die Ordentlichkeit zu wechseln, mit einem Strafbefehl belasten. Gerade diese Aussicht könnte Illegale daran hindern, sich zu melden, was dann ja wiederum kontraproduktiv wäre, eigentlich dazu führen müsste, dass sich immer mehr Menschen illegal in der Schweiz aufhalten, was wohl nicht, wenn ich das richtig verstehe, im Sinne des Schweizer Volkes ist. Laut dem Bericht wird ein solches Härtefallgesuch nur sehr selten, ein paarmal im Jahr bewilligt. Die Schweiz hat sich für robuste europäische Aussengrenzen ausgesprochen – angesichts der Unglücksfälle im Mittelmeer sicher nicht leichten Herzens. Es wäre doch schicklich, quasi im Sinne einer Kompensation und des schweizerischen Augenmasses, jenen, die bereits hier und um Anpassung bemüht sind, eine Chance zu geben. Allerdings, und das muss ich eingestehen: Es handelt sich bei der WOZ um eine linke Zeitung. Und die Linken stehen traditionell auf der Seite der Ausländer. Vielleicht sollte ich das im Zuge meiner demokratischen Meinungsbildung bedenken. Natürlich.
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